Ergebnis der 2. Urabstimmung

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19.03.2012 In der zweiten Urabstimmung haben die ver.di Mitglieder mit 96,83 Prozent dem Tarifergebnis vom 9. März zugestimmt. Damit ist der Tarifkonflikt im privaten Omnibusgewerbe...

In der zweiten Urabstimmung haben die ver.di Mitglieder mit 96,83 Prozent dem Tarifergebnis vom 9. März zugestimmt. Damit ist der Tarifkonflikt im privaten Omnibusgewerbe beendet. Das Ergebnis wurde nach mehreren Warnstreiktagen und erfolgreicher Urabstimmung in der sechsten Verhandlungsrunde erreicht.

Rudolf Hausmann, ver.di Verhandlungsführer: "Die überwältigende Zustimmung zeigt: Es hat sich gelohnt, bis zuletzt für ein anständiges Ergebnis zu kämpfen. Die schwierigen Arbeitsbedingungen in der Branche werden damit deutlich verbessert."

Das in Böblingen vereinbarte Ergebnis sieht unter anderem eine Erhöhung der Jahressonderzahlung, eine Übernahme der Kosten für notwendige Qualifizierungsmaßnahmen, hundert Prozent Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, eine Spesenübernahme für Reisebusfahrer nach den steuerlichen Höchstsätzen sowie eine Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und die Finanzierung eines Unterstützungsvereins vor.

Die Verhandlungsführer Eberhard Geiger (WBO) und Rudolf Hausmann (ver.di)

Die Ergebnisse im Einzelnen:

1. Die Jahressonderzahlung wird rückwirkend für 2011 um 200 Euro erhöht. Für 2013 wird die Jahressonderzahlung ebenfalls um 200 Euro erhöht, auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen.

2. Künftig gilt wieder eine 100 prozentige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter Berücksichtigung der Überstunden (ohne Berechnung der Überstundenzuschläge), es wird keine Kürzungen mehr durch Abzug von zehn Krankheitstagen geben..

3. Ebenfalls gibt es im Urlaubsfall eine 100 prozentige Entgeltfortzahlung. Es werden die Überstunden einbezogen (ohne Berechnung der Überstundenzuschläge), es wird keine Kürzungen mehr durch Abzug von zehn Krankheitstagen geben.

4. Es gilt ein Haftungspaket. Danach haften die Beschäftigten nur noch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Es werden pro Jahr bis zu 25 Euro für eine private Berufshaftpflichtversicherung oder eine Unterstützungseinrichtung vom Arbeitgeber bezahlt (bei Nachweis). Für Gewerkschaftsmitglieder ist das die Gewerkschaftliche Unterstützungsvereinigung, die mit diesem Geld voll bezahlt ist. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder müssen tiefer in die Tasche greifen, um sich eine ähnliche (und gleichzeitig schwächere) Absicherung zu gewährleisten.

5. Die Lohngruppe für Berufsanfänger wird verändert. Gab es bisher in den ersten drei Jahren lediglich 90 Prozent des Lohns, gilt für die Zukunft im ersten Jahr 90 Prozent, im zweiten Jahr 95 Prozent und im dritten Jahr 100 Prozent.

6. Auch beim Urlaub gibt es Verbesserungen: gab es bisher zwei Jahre lang lediglich 26 Tage und weitere 2 Jahre 28 Tage Urlaub gilt für die Zukunft: im ersten Jahr gelten 26 Tage Urlaub, im zweiten Jahr gelten 28 Tage Urlaub und ab dem dritten Jahr erhalten alle 30 Tage Urlaub.

ver.di Tarifkommission

7. Für die vorgeschriebenen Schulungen der Berufskraftfahrer zahlt der Arbeitgeber künftig den Lohnersatz für eine Schulung und gleichzeitig die Schulungskosten.

8. Für Spesen im Omnibusreiseverkehr gelten künftig die gesetzlichen Obergrenzen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden.

9. Für Lohn und Gehalt soll der Abschluss des öffentlichen Dienstes wertgleich übernommen werden.

10. Die Laufzeit des Tarifvertrages wird auf Juni 2014 festgelegt.

11. Die Arbeitgeber und ver.di erklären, dass der nächste abzuschließende Manteltarifvertrag bis zum Ende 2016 laufen soll. Damit ist ein Gleichklang zu den Kolleginnen und Kollegen im ÖPNV hergestellt.

12. Die Arbeitgeberseite erklärt sich bereit, mit ver.di Gespräche über einen Demografie-Tarifvertrag aufzunehmen.

13. Die Fachkraft im Fahrbetrieb wird in die Tarifgruppen aufgenommen (105,8 Prozent)

14. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden ab sofort alle Zeiten berücksichtigt.

15. Die Ausschlussfrist im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird auf drei Monate erhöht (bisher ein Monat).

Pressekontakt: Rudolf Hausmann 0170 5749130

Letzte Änderung: 19.03.2012

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