Nachdem das Urteil des Arbeitsgerichtes Freiburg, Kammer Villingen-Schwenningen, zur Kostentragungspflicht der Quali-Module zugunsten des klagenden Busfahrers (wir berichteten, siehe unten Artikel "Kein einheitlicher Wille
feststellbar".)ausgegangen ist, steht nun die zweite Runde in diesem Rechtsstreit bevor.
Der klagende Kollege forderte von seinem Arbeitgeber die vollständige Begleichung der Rechnung für das Qualifikationsmodul, welches er, in Absprache mit dem Arbeitgeber bei einer Fahrschule gemacht hat. Dies lehnte der
Arbeitgeber ab.
Da beide Parteien tarifgebunden unter den WBO-MTV fallen, kam das Gericht in VS zu der Überzeugung, dass nach diesem der Arbeitgeber die Kosten der gesetzlichen Qualifizierung zu tragen habe.
Wir berichten über den weiteren Verlauf dieses Rechtsstreits.