Das im April vom baden-württembergischen Landtag verabschiedete Tariftreue- und Mindeslohn-Gesetz ist am 01. Juli 2013 in kraft getreten.
Das Busfahrernetzwerk begrüßt, dass bei Ausschreibungen und bei Direktvergaben öffentlicher Aufträge, auch im Verkehrssektor, nur noch tariftreue Unternehmen berücksichtigt werden können.
Die Kommission zur Ermittlung "repräsentativer Tarifverträge" hat ihre Arbeit aufgenommen.
Tariftreuegesetz Ba-Wü in kraft
Link:
Letzte Änderung: 09.07.2013