Ein Tuttlinger Busfahrer klagte gegen seinen Arbeitgeber, welcher die Schulungskosten nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz nicht voll übernehmen wollte (wir berichteten bereits darüber). Nachdem der Tuttlinger
Kollege vor dem Arbeitsgericht Villingen Recht bekam, ging sein Arbeitgeber in Berufung - bestärkt durch die Rechtsauffassung des Arbeitgeberverbandes WBO.
Nun mußte sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in seiner Freiburger Kammer mit diesem Thema beschäftigen.
Wieder standen die unterschiedlichen Auffassungen über den WBO-Manteltarifvertrag auf dem Prüfstand.
Der Tuttlinger Busfahrer mit der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft ver.di hinter sich - und sein Arbeitgeber mit dem tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband WBO versuchten noch einmal ihr völlig
unterschiedliches Verständnis des einschlägigen Paragraphen 15 des WBO-Manteltarifvertrages den Freiburger Richtern schmackhaft zu machen. Der Arbeitgeberverband sandte sogar seine hauseigene Juristin um Überzeugungsarbeit
bei den Richtern zu leisten.
Diese blieben jedoch bei der Auffassung der Arbeitsgerichtskammer in Villingen und wiesen die Klage des Arbeitgebers ab.
Vorerst bleibt es dabei - tarifgebundene private Busunternehmen im WBO müssen die Kosten der Berufskraftfahrerquali ihrer Busfahrer voll übernehmen.
Vorerst deshalb, weil die Freiburger LAG-Kammer die Revision zum Bundesarbeitsgericht ausdrücklich zugelassen hat.
Allerdings dürfte dieser Rechtsstreit mit der Tarifrunde 2014 in die eine odere andere Richtung hinfällig werden.
Qualikosten bleiben beim Arbeitgeber
Letzte Änderung: 28.11.2013