Selbständig oder angestellt?

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13.03.2008 Auch im Busgewerbe gibt es Fälle von "Scheinselbstständigkeit". Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung kann weiterhelfen.

Er hat zwar keinen eigenen Bus, und keine eigene Konzession. Auch einen Betriebshof hat er nicht. Er fährt als "selbstständiger Busunternehmer" mit dem Bus seines Auftraggebers, den er auch auf dessen Betriebshof übernimmt. Die Fahrtaufträge erhält er von der Dispositionsabteilung seines Auftraggebers. Und: Er hat nur einen Auftraggeber, denn dieser erwartet von ihm bereit zu sein, wenn ein Auftrag winkt.
Selbstständig?
Er hat sich an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung gewandt und diese hat seinen Fall geprüft. Sie kam zu dem Ergebnis, dass er in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis arbeitet, das nichts mit Selbstständigkeit zu tun hat.
Leider versuchen auch in unserer Branche immer wieder Unternehmer ihre Fahrer zu einer Scheinselbsständigkeit zu überreden - oft mit massivem Druck und mit Drohungen, den Arbeitsplatz zu verlieren.
Im Zweifelsfall kann jeder Betroffene sich an die Clearingstelle der DRV wenden.
Als pdf-Anhang dazu einen Artikel aus "zukunft jetzt" Ausgabe 1/2008, dem Magazin der der Deutschen Rentenversicherung.

Letzte Änderung: 13.03.2008

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