Wieviel darf ich nach Gesetz arbeiten?

Netzwerklogo

02.06.2008 Seit einiger Zeit erreicht das Busfahrernetzwerk immer wieder Anfragen nach zulässigen maximal Arbeitszeit für Busfahrer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit einger Zeit erreicht das Netzwerk gehäuft Anfragen nach der maximalen Arbeitszeit für Busfahrer.

Die Antwort scheint einfach: 8 Std. Regelarbeitszeit am Tag kann unter Beachtung eines Ausgleichzeitraumes auf 10 Std. am Tag erhöt werden.

Das §3 ArbZG spricht von einem Werktag. Es stellt sich nun die Frage, wann beginnt der Werktag?
Nach der Kommentierung des Arbeitszeitgesetzes beginnt der Werktag für einen Arbeitnehmer individuell nach einer Ruhezeit mit seinen Arbeitsbeginn.

Bsp. Arbeitsbeginn 4.00 Uhr morgens, Arbeitsende 12.30 Uhr = 8 Std Arbeitszeit mit 0,5 Std Pause.

Dies bedeutet, er darf frühestens um 2.00 Uhr morgens des Folgetages die Arbeit wieder aufnehmen.

Würde er 23.30 Uhr, nach 11 Stunden Ruhezeit, die Arbeit wieder aufnehmen, hätte er zwar die Ruhezeit eingehalten würde aber 12,5 Std am Tag (innerhalb 24 Std. Zeitraumes)arbeiten.

Denn der individuelle 24 Std. Zeitraum hat am Vortag um 4.00 Uhr begonnen und endet deshab auch nach 24 Std,um 4.00 Uhr des Folgetages.

Die Kommentierung des § 3 ArbZG haben wir als Anhang beigfügt.

Mit freundlichen Grüßen!

Euer Busfahrernetzwerk.

Anhang:

Kommentar § 3 ArbZG

Kommentar § 3 ArbZG

Dateityp: PDF document, version 1.3

Dateigröße: 227.81KB

Download

Letzte Änderung: 02.06.2008

Gemeinsam stark.

Mitmachen!

Warum ver.di?
Online beitreten

Verkehr - Wir bewegen was