Arbeitnehmerhaftung ?

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26.01.2009 Was passiert, wenn ein Kollege in einen Unfall verwickelt ist? Wenn die Kollegin den Schaden verursacht hat?

Welche Angaben müssen wem gegenüber gemacht werden? Muß eine Schadenmeldung am gleichen Tag noch abgegeben werden? Kann der Arbeitgeber Forderungen stellen? Wenn ja, in welcher Höhe? Müssen irgendwelche Fristen beachtet werden? Wie schaut die Rechtslage aus, wenn das Privatfahrzeug des Beschäftigten im dienstlichen Einsatz beschädigt wird? Wer kommt hier für den Schaden auf?

Betriebsräte sind die ersten Anlaufstellen in solchen Schadensfällen. Oder sollten es zumindest sein! Die erste Beratung ist besonders wichtig. Ist sie fehlerhaft oder gar falsch, ist das weitere Verfahren - und damit Geld - vielleicht verloren. Ist sie korrekt, können Nerven und Geld gespart werden!

Die GUV/FAKULTA-WeSchu GmbH führt auch in 2009 wieder Grund- und Aufbauseminare zum Thema "Arbeitnehmerhaftung" durch!

In der Anlage liegt die bundesweite Jahresübersicht 2009 über Seminartermine, -orte, -gebühren bei.

Die ersten 3 Grundseminare sowie für die beiden Aufbauseminare sind die Einzelausschreibungen unter den Terminen im Netzwerk abgelegt.

Eure GUV/Fakulta

Anhang:

GUV/Fakultaseminare 2009

GUV/Fakultaseminare 2009

Dateityp: PDF document, version 1.3

Dateigröße: 224.99KB

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Letzte Änderung: 21.01.2009

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